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Rechner · 2026 · § 9 EStG
Pendlerpauschale-Rechner
Die Pendlerpauschale ist seit 2026 einfacher und wertvoller: 0,38 € für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke, ab dem ersten Kilometer. Dieser Rechner zeigt dir beides nebeneinander – den steuerlichen Wert deiner Pauschale (inklusive Prüfung gegen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €) und daneben, was dich das Pendeln an Sprit wirklich kostet, pro Monat und pro Jahr. Mit Jahr-Umschalter für den Vergleich mit der alten 2025er-Staffel.
Steuerlicher Wert
Deine echten Pendelkosten (Sprit, Hin- und Rückweg)
Pauschbetrag-Check
Deine Pendlerpauschale von 2.090,00 € liegt 860,00 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Wichtig: Die Pauschale ist ein Werbungskosten-Abzug, keine Auszahlung – sie senkt dein zu versteuerndes Einkommen. Spürbar wird nur der Teil oberhalb der 1.230 €, und auch davon nur dein persönlicher Steuersatz-Anteil als Ersparnis.
So wird gerechnet
Pauschale 2026 = einfache Strecke (volle km) × 0,38 € × Arbeitstage · Pendelkosten = Strecke × 2 × Tage × Verbrauch ÷ 100 × Preis
Zwei Rechnungen, die oft verwechselt werden: Die Pauschale zählt nur die einfache Strecke und volle Kilometer, weil sie ein pauschaler Werbungskosten-Abzug ist (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Deine echten Kosten entstehen dagegen auf Hin- und Rückweg zusammen. Der Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr gilt nicht, wenn du mit dem eigenen Pkw fährst – deshalb deckelt der Rechner nicht. Homeoffice-Tage zählen nicht als Fahrtage; für sie greift ggf. die Homeoffice-Pauschale, die hier bewusst nicht mitgerechnet wird.
Beispiel mit Preisen vom 28.10.2026
25 km einfache Strecke, 220 Arbeitstage, keine weiteren Abzüge: 2026 ergibt das 25 × 0,38 € × 220 = 2.090,00 € Pendlerpauschale – oberhalb des Pauschbetrags von 1.230 €. Nach der 2025er-Staffel (20 × 0,30 € + 5 × 0,38 € = 7,90 € pro Tag) wären es nur 1.738,00 €. Die echten Pendelkosten daneben: 11.000 Pendelkilometer bei 7,0 l/100 km und E10 zu 2,084 €/L (Stand 28.10.2026) = 1.604,68 € Sprit pro Jahr, also 133,72 € pro Monat. Alle Werte sind oben voreingestellt.
Häufige Fragen
Was hat sich 2026 an der Pendlerpauschale geändert?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Vorher (bis 2025) gab es eine Staffel: 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € erst ab Kilometer 21. Für kurze und mittlere Strecken ist die Reform deshalb besonders spürbar – bei 25 km steigt die Tagespauschale von 7,90 € auf 9,50 €.
Zählt die einfache oder die gefahrene Strecke?
Für die Pauschale nur die einfache Strecke – der kürzeste Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte, in vollen Kilometern. Gefahren wird zwar hin und zurück, steuerlich angesetzt wird aber nur eine Richtung. Genau deshalb zeigt dieser Rechner deine echten Kosten (beide Richtungen) getrennt daneben.
Was passiert an Homeoffice- und Urlaubstagen?
An Tagen ohne Fahrt keine Pendlerpauschale – sie wird nur für tatsächliche Fahrtage gewährt. Urlaub ist in den üblichen 220 Arbeitstagen meist schon eingerechnet; zusätzliche Abwesenheiten wie Homeoffice, Krankheit oder Dienstreisen trägst du oben als Abzüge ein. Für Homeoffice-Tage kann stattdessen die Tagespauschale von 6 € (max. 1.260 €/Jahr) in Betracht kommen.
Ist die Pauschale eine Auszahlung ans Konto?
Nein. Sie ist ein Werbungskosten-Abzug: Sie vermindert das Einkommen, auf das du Steuern zahlst. Die tatsächliche Ersparnis hängt von deinem Grenzsteuersatz ab – bei 2.090 € Pauschale und z. B. 30 % Grenzsteuersatz wären das grob 260 € Ersparnis auf den Teil oberhalb des Pauschbetrags. Der Rechner zeigt bewusst den Abzugsbetrag, keine erfundene „Rückzahlung“.
Gilt der Höchstbetrag von 4.500 € auch für mich?
Der Höchstbetrag greift bei öffentlichen Verkehrsmitteln und Fahrgemeinschaften ohne eigenes Auto. Wer mit dem eigenen Pkw fährt, ist vom Deckel ausgenommen – höhere tatsächliche Kosten sind dann über die Pauschale unbegrenzt abziehbar. Bei Fahrgemeinschaften gilt der Deckel für die Mitfahrenden, nicht für die fahrende Person.
Pendlerpauschale: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363); Arbeitnehmer-Pauschbetrag: § 9a EStG. Preise: ADAC Wochenauswertung / MTS-K, Stand 28.10.2026. Keine Steuerberatung – im Zweifel Lohnsteuerhilfe oder Steuerberater:in fragen.
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