Kilometerpauschale-Rechner
Wer für eine Dienstreise das eigene Auto nutzt, kann in der Regel 0,30 € pro Kilometer ansetzen. Der Kilometerpauschale-Rechner rechnet die Erstattung aus — inklusive Mitfahrerzuschlag, wenn Sie Kolleginnen oder Kollegen mitnehmen.
Kilometerpauschale berechnen
So wird gerechnet
Grundbetrag = Kilometer × 0,30 €. Mitfahrerzuschlag = Kilometer × 0,02 €, wenn mindestens ein Mitfahrer mitfährt (Pauschale je Kilometer, unabhängig von der Zahl der Mitfahrer). Gesamt = Grundbetrag + Zuschlag. Hinweis: Die Sätze sind die hier verwendeten Standard-Annahmen; Ihr Arbeitgeber oder Ihre Steuererklärung kann abweichen.
Rechenbeispiel (Stand 28.10.2026)
180 km Dienstreise mit 2 Mitfahrern: 180 × 0,30 € = 54,00 € Grundbetrag, plus 180 × 0,02 € = 3,60 € Mitfahrerzuschlag, insgesamt 57,60 €. Preisvergleich für die Fahrt selbst mit ADAC Wochenwerten vom 28.10.2026: E10 2,084 €/L, E5 2,144 €/L, Diesel 2,289 €/L.
Häufige Fragen
Ist die Kilometerpauschale dasselbe wie die Pendlerpauschale?
Nein. Die Kilometerpauschale gilt für Dienstreisen mit dem eigenen Auto, die Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit. Beide haben eigene Regeln.
Zählt der Zuschlag pro Mitfahrer?
In diesem Rechner ist der Zuschlag eine Pauschale von 0,02 € pro Kilometer bei Mitfahrt, unabhängig von der Zahl der Mitfahrer. Die Zahl der Mitfahrer wird nur als Angabe erfasst.
Muss ich die Fahrt nachweisen?
Ja, dokumentieren Sie Datum, Ziel, Zweck und Kilometer. Das gilt für Arbeitgeber und Steuererklärung gleichermaßen.
Was, wenn der Arbeitgeber weniger zahlt?
Die Differenz können Sie unter Umständen in der Steuererklärung geltend machen. Das ist keine Steuerberatung.
Gilt die Pauschale auch für Motorrad oder Fahrrad?
Für andere Fahrzeuge gelten andere Sätze. Dieser Rechner ist für Pkw ausgelegt.
Quellen: ADAC Wochenwerte, Stand 28.10.2026 (E10 2,084 / E5 2,144 / Diesel 2,289 €/L); Pauschalen wie im Formel-Kasten. Keine Steuerberatung.