Kilometerpauschale-Rechner
Wer für eine Dienstreise das eigene Auto nutzt, kann in der Regel 0,30 € pro Kilometer ansetzen. Der Kilometerpauschale-Rechner rechnet die Erstattung aus — inklusive Mitfahrerzuschlag, wenn Sie Kolleginnen oder Kollegen mitnehmen.
Kilometerpauschale berechnen
Mitfahrer: Tragen Sie ein, wie viele Personen bei der Dienstreise mitfahren. Der Zuschlag wird je mitfahrender Person berechnet.
So wird gerechnet
Grundbetrag = Kilometer × 0,30 €. Mitfahrerzuschlag = 0,02 € × Kilometer × Anzahl der Mitfahrer — also 0,02 € pro Kilometer je mitfahrender Person (Wegstreckenentschädigung). Gesamt = Grundbetrag + Zuschlag. Hinweis: Die Sätze sind die hier verwendeten Standard-Annahmen; Ihr Arbeitgeber oder Ihre Steuererklärung kann abweichen.
Rechenbeispiel (Stand 28.10.2026)
180 km Dienstreise mit 2 Mitfahrern: 180 × 0,30 € = 54,00 € Grundbetrag, plus 0,02 € × 180 km × 2 Mitfahrer = 7,20 € Mitfahrerzuschlag, insgesamt 61,20 €. Mit 1 Mitfahrer: 54,00 € + 3,60 € = 57,60 €. Allein (100 km): 100 × 0,30 € = 30,00 €. Preisvergleich für die Fahrt selbst mit ADAC Wochenwerten vom 28.10.2026: E10 2,084 €/L, E5 2,144 €/L, Diesel 2,289 €/L.
Häufige Fragen
Ist die Kilometerpauschale dasselbe wie die Pendlerpauschale?
Nein. Die Pendlerpauschale gilt für den Arbeitsweg, die Kilometerpauschale für Dienstreisen. Beide werden steuerlich unterschiedlich behandelt.
Zählt der Zuschlag pro Mitfahrer?
Ja. Der Zuschlag beträgt 0,02 € pro Kilometer je mitfahrender Person: Bei 2 Mitfahrern auf 180 km sind das 0,02 € × 180 × 2 = 7,20 €, bei 1 Mitfahrer 3,60 €. Ohne Mitfahrer entfällt der Zuschlag.
Muss ich die Fahrt nachweisen?
Ja, bewahren Sie Fahrtenbuch oder eine Übersicht mit Datum, Ziel und Kilometern auf. Ihr Arbeitgeber kann einen Nachweis verlangen.
Was, wenn der Arbeitgeber weniger zahlt?
Dann können Sie die Differenz in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen — fragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater.
Gilt die Pauschale auch für Motorrad oder Fahrrad?
Die 0,30 € gelten für Pkw. Für Motorräder und andere Fahrzeuge gelten eigene Sätze; Fahrräder werden in der Regel nicht mit einer Kilometerpauschale vergütet.
Quellen: ADAC Wochenwerte, Stand 28.10.2026 (E10 2,084 / E5 2,144 / Diesel 2,289 €/L); Kilometerpauschale 0,30 €/km und Mitnahme-Zuschlag 0,02 €/km je Mitfahrer (Wegstreckenentschädigung).